Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen M. Jakobi Innenausbau (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Handwerkerleistungen im Bereich Innenausbau, Trockenbau sowie Fliesen-, Platten-, Mosaikleger- und Parkettarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Verträge können je nach Auftrag in Textform beim Kunden vor Ort, im Büro des Auftragnehmers, per E-Mail oder durch Annahme eines Angebots bzw. eine Auftragsbestätigung geschlossen werden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers zustande.
Mündliche Änderungen oder Nebenabreden sollen dokumentiert und in Textform bestätigt werden. Eine im Einzelfall wirksam getroffene mündliche Vereinbarung wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3. Leistungsumfang und Vertragsunterlagen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Änderungen, Zusatzleistungen und Nachträge
Zusatzleistungen und Änderungen des Leistungsumfangs sind vor ihrer Ausführung zwischen den Parteien abzustimmen. Soweit möglich, werden Preis- und Terminfolgen vorab in Textform festgehalten.
Für unvorhersehbare Maßnahmen, die zur Vermeidung von Schäden dringend erforderlich sind, kann der Auftragnehmer auch ohne vorherige Abstimmung tätig werden; der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
5. Selbstständige Partnerunternehmen
Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber für eigenständige Fachgewerke (z. B. Elektro sowie Gas, Wasser und Sanitär) ein Partnerunternehmen empfiehlt, vermittelt oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Einsatz koordiniert, kommt der Vertrag über diese Leistungen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande. Das Partnerunternehmen rechnet seine Leistungen eigenständig ab und ist für deren fachgerechte Ausführung verantwortlich. Die Haftung des Auftragnehmers für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Koordination bleibt unberührt.
6. Preise, Anzahlungen, Materialkosten und Abschlagszahlungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Je nach Art und Umfang des Auftrags können Anzahlungen für Material, leistungsbezogene Abschlagszahlungen sowie eine Schlusszahlung vereinbart werden. Höhe, Zweck und Fälligkeit der jeweiligen Zahlung werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Es besteht kein allgemein geltender fester Zahlungsplan.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird die Vergütung nach Abnahme und Zugang der Schlussrechnung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Frist vereinbart ist.
Abschlagszahlungen richten sich nach dem jeweiligen Leistungsstand und den gesetzlichen Anforderungen (§ 632a BGB, bei Verbraucherbauverträgen ggf. § 650m BGB). Für angelieferte oder eigens angefertigte Materialien gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Abschlagszahlungen entsprechend.
7. Zahlungsfristen und Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen berechnet: bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Gegenüber Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, wird zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro im gesetzlich vorgesehenen Rahmen geltend gemacht (§ 288 Abs. 5 BGB).
Der Verzug tritt nach den gesetzlichen Vorschriften ein; die bloße Fälligkeit einer Zahlung begründet für sich genommen noch keinen Verzug.
8. Termine, Fristen und Behinderungen
Die vereinbarten Ausführungsfristen gelten als ungefähre Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbaren Behinderungen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen – einschließlich nicht rechtzeitig abgeschlossener Vorleistungen anderer Gewerke – verlängern sich die Fristen angemessen.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- die Baustelle rechtzeitig zugänglich zu machen
- für ausreichende Beleuchtung, Strom, Wasser und erforderliche Beheizung zu sorgen
- erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen (z. B. des Eigentümers, Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft) rechtzeitig einzuholen
- notwendige Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig fertigzustellen
- dem Auftragnehmer bekannte verdeckte Leitungen und sonstige Gefahren rechtzeitig mitzuteilen
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können eine angemessene Anpassung der Fristen rechtfertigen. Hierdurch entstehende, dokumentierte Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
10. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien
Für die Beschaffenheit und Herstellungsfehler von Materialien, die der Auftraggeber selbst bereitstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Erkennbare Bedenken gegen Eignung, Qualität oder vorgesehene Verwendung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Die Verantwortung des Auftragnehmers für eine schuldhaft unsachgemäße Verarbeitung oder Beschädigung des bereitgestellten Materials bleibt unberührt.
11. Fertigstellung und Abnahme
Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung. Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme trotz Aufforderung des Auftragnehmers, ohne innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist mindestens einen Mangel zu benennen, gilt die Leistung nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, setzt dies zusätzlich voraus, dass der Auftragnehmer ihn zusammen mit der konkreten Abnahmeaufforderung gesondert in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Dieser Einzelfallhinweis wird durch diese AGB nicht ersetzt.
12. Mängelrechte und Verjährung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Die jeweils anwendbare Frist richtet sich nach Art und Gegenstand der konkreten Werkleistung.
Der Auftragnehmer ist im Falle eines Mangels zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftraggeber nicht mehr zumutbar, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail) abgeschlossen werden, steht dem Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind unter jakobi-innenausbau.de/widerruf abrufbar und werden dem Verbraucher zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen, kann dies einen Anspruch auf Wertersatz begründen. Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Vertragserfüllung, sofern der Verbraucher vor Beginn der Ausführung seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Er haftet ferner unbeschränkt nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Eine Freistellung von der Haftung für eigene schuldhafte Koordinationsfehler im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Koordination von Partnerunternehmen (siehe Ziffer 5) ist hiermit nicht verbunden.
15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.